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Sonderflächen für Verkauf, Aktionen und Sales-Promotion

Sonderflächen für Verkauf und Sales-Promotion

Als Sonderflächen werden Flächen zum Verkauf oder zur Präsentation in oder vor Shoppingcenter, Bahnhöfe, solitären Großflächen und anderen gut frequentieren Konsumlagen bezeichnet. Es sind Flächen, die gezielt für einen besondere dauerhafte oder wechselnde Belegung vom Standortinhaber (z.B. Center) geplant wurden. Je nach Örtlichkeit, sind diese Flächen also Indoor- oder Outdoorlagen. Die häufigste Anwendung ist die Indoorlage, die temporär als Aktions- oder Promotionfläche genutzt wird.

Sonderflächen sind damit i.d.R. keine klassischen geschlossenen Räume (vgl. Ladenlokale), sondern freie Flächen, weswegen sie häufig auch als Freiflächen bezeichnet werden und können langfristig oder temporär genutzt werden. Beispiele für die temporäre Nutzung sind Saisonmärkte wie Ostermärkte.

Pop-Up Stores sind eine Besonderheit. Üblicherweise sind auch sie temporärer Art und werden gerade in bestehenden Ladenlokalen eingerichtet. Bringen Sie jedoch ihren eigenen Raum mit (vgl. Pop-Up Store Artikel in diesem Magazin), so können auch diese die Freiflächen nutzen.

Sales-Promotion auf einer Sonderfläche im Indoorbereich eines gr. Bahnhofs

Abb.: Beispiel für eine Sales-Promotion auf einer Sonderfläche im Indoorbereiches eines großen Bahnhofs

Dauerhafter Verkauf auf einer Sonderflächen im Outdoorbereich eines Hauptbahnhofes

Abb.: Beispiel für einen dauerhaften Verkauf auf einer Sonderfläche im Outdoorbereiche auf dem Vorplatz eines Hauptbahnhofs, der mit einem Verkaufskiosk bestückt ist

Arten von Sonderflächen

In Anlehnung an die Nutzung dieser Flächen wie die Promotion (z.B. Genussmittel, Lebensmittel), Warenverkauf, Verkaufsautomaten, Exponaten wie z.B. die Fahrzeugpräsentation oder einfache Werbeformen, wie die Adressgenerierung und das Verteilen von Flyern, gliedert man grob in folgende Flächenarten:

a) Aktionsfläche

Von einer Aktionsfläche spricht man, wenn die vorhandene Fläche eher kleiner und/oder gezielt für den temporären Verkauf bestimmt ist.

Verwendung findet der Begriff der Aktionsfläche auch im klassischen Einzelhandel, wo an bestimmten Stellen temporäre Verkaufsangebote (z.B. Sonderangebote) platziert sind.

b) Promotionfläche

Bei Promotionflächen dagegen steht die Präsentation von Ware oder Dienstleistungen im Vordergrund (Sales-Promotion). Die direkte Verkaufsabsicht ist nachgeordnet.

Allgemein bekannt sind die kleinen Promotionstände, die aus einer Messetheke und einem Rollup-Ständer bestehen. Diese Verkaufssysteme werden häufig von Presse, Automobilclubs oder Mobilfunkgesellschaften genutzt. Auch die klassischen Messestände sind von der Konzeption her Promotionsstände.

Wesentlich mehr Equipment benötigen dagegen großangelegte und überregionale Promotionaktionen, wie die Roadshow. Roadshows präsentieren in der Regel an verschiedenen Orten und an hochfrequenten Flächen und Einkaufslagen.

c) Sondernutzungsfläche

Liegen diese Flächen in der City und damit in der Verwaltung der Kommune, so spricht man von Sondernutzungsflächen. Mobile Händler und angrenzende stationäre Geschäfte haben in vielen Fällen die Möglichkeit diese Flächen zu nutzen und von der Stadt anzumieten (vgl. Sondernutzungsverordnungen). Klassische Beispiele hierfür sind die gastronomischen Außensitzbereiche vor ortsansässigen Gastronomiebetrieben.

Ebenfalls gibt es im kommunalen Bereich (Stadtplanung) den Begriff der Sonderfläche. Hierunter werden für eine konkrete Nutzung (z.B. Gewerbegebiete) spezielle Flächen baurechtlich ausgewiesen.



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